Leistungen

Vorbeugender Brandschutz von Gebäuden und technischen Anlagen

Begriffsdefinition

Der vorbeugende bauliche Brandschutz ist in der DIN 4102 und der jeweiligen Landesbauordnung definiert. Er dient dazu gesicherte Flucht- und Rettungswege zu schaffen, die im Brandfall helfen Leben zu retten. Das Gebäude wird in Brandabschnitte eingeteilt und durch Wände getrennt, die je nach ihrem Feuerwiderstand klassifiziert werden. Das erklärte Ziel ist es im Brandfalle das Feuer in einem Brandabschnitt einzuengen und ein unkontrolliertes Ausbreiten zu verzögern.

Leistungen

Alle Durchdringungen durch  Wände, die einen Brandabschnitt begrenzen, müssen brandschutztechnisch verschlossen werden. Dafür nutzen wir nur zugelassene Schottsysteme.

Anwendung

  • Brandschutz um Rohrleitungen (Sanitär, Heizung, Sprinkler)
  • Brandschutz um Kanäle (Lüftung, Klima)
  • Brandschutz um Kabel und Kabeltrassen (Elektroanlagen)
  • Brandschutz über Brandschutztüren (z.B.T-30, RS-Türen)

Referenzen